1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Konzertbesuchern und GALAX MUSIC FUGGER DE ARAGON GmbH.

Sie sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten.

1.2 Für Abonnenten sowie Besucherorganisationen bzw. deren Mitglieder gelten die Bedingungen, soweit nicht Abweichendes vereinbart ist.

2. ÖFFNUNGSZEITEN

Der Kassenraum wird spätestens eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung geöffnet. Die übrigen Öffnungszeiten der Kassen werden gesondert bekannt gegeben.

3. PROGRAMME UND ANFANGSZEITEN

Die aktuellen Konzertprogramme mit den Anfangszeiten werden in den Kassenfoyers und auf der Internetseite www.fuggerschlosskonzerte.com bekannt gemacht.

Änderungen bleiben vorbehalten. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher ggf. bei einer Nachlasspause den Saal betreten.

4. KARTENRESERVIERUNGEN UND VORVERKAUF

4.1 Kartenreservierung
Für auswärtige Besteller können im Rahmen der verfügbaren Kontingente Reservierungen vorgenommen werden.

4.1.1 Schwerbehinderte können Karten für die Schwerbehindertenloge sowie für alle übrigen Plätze schriftlich bestellen. Die Reservierungsgebühr beträgt 2 Euro pro Karte.

Besucherorganisationen können Kartenreservierungen im Rahmen der jeweiligen Saisonkontingentierung nach Erscheinen der Vorschau vornehmen.

Theaterkassen können für den jeweiligen Vorverkauf im Rahmen der hierfür bestehenden Kontingente Karten erwerben. Das diesbezügliche Geschäftsverfahren wird mit den Theaterkassen gesondert geregelt.

4.1.2 Entgegennahme und Bearbeitung von Kartenbestellungen
Kartenanfragen werden nach Veröffentlichung der Saisonvorschau angenommen und werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Wenn Eintrittskarten nicht reserviert werden können, erhält der Besteller eine entsprechende schriftliche Benachrichtigung.

4.1.3 Arten der Bestellung
Kartenanfragen können schriftlich per E-Mail oder im Internet vorgenommen werden. Telefonische Reservierungen sind ab dem Vorverkaufstag möglich. 

Die E-Mail-Adresse lautet:
info@fuggerschlosskonzerte.com

4.1.4 Zahlungsweise
Die Karten können mit Kreditkarten (Visa, American Express, Eurocard), Nachnahme oder per Banküberweisung bezahlt werden. Die Karten werden auf dem Postweg zugesandt

Wählt der Besteller die Bezahlung per Banküberweisung, soll die Kartenbestellung grundsätzlich drei Tage vor dem Konzert im Kartenbüro der GALAX MUSIC FUGGER DE ARAGON GmbH eingegangen sein.

Er erhält - soweit Plätze verfügbar sind - ein schriftliches Angebot, dem die entsprechende Rechnung beigefügt ist. Sobald der geforderte Betrag innerhalb der Zahlungsfrist auf dem Konto von GALAX MUSIC FUGGER DE ARAGON GmbH eingegangen ist, werden die Karten auf dem Postweg zugesandt.

4.1.5 Rücktritt vom Reservierungsvertrag
Bei verspätetem Zahlungseingang des Gesamtbetrages vergibt GALAX MUSIC FUGGER DE ARAGON GmbH die reservierten Karten ersatzlos anderweitig, und der Betrag wird erstattet. Kartenbestellern steht ein Rücktrittsrecht von der Platzreservierung für Konzerte zu, die auf einen anderen Termin gelegt worden sind.

Bei nicht rechtzeitiger Einsendung der Eintrittskarten vor dem Konzert verfällt der Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.

4.1.6 Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis werden bevorzugt. Dabei wird so verfahren, dass nach vier Käufern ein Schwerbehinderter bevorzugt zum Kartenkauf zugelassen wird. Hierbei ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Sofern Stehplatzkarten verkauft werden, ist deren Erwerb nur am Konzerttag frühestens eine Stunde vor Konzertbeginn möglich. Pro Kartenkäufer wird nur eine Karte abgegeben.

4.1.7 Umtausch und Rücknahme von Karten
Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme und Umtausch der Karten. Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen begründen ebenfalls kein Umtausch- und Rücknahmerecht.

4.1.8 Kartenverlust
Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird von GALAX MUSIC FUGGER DE ARAGON GmbH kein Ersatz geleistet.

4.1.9 Weitergabe von Eintrittskarten
Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Dies gilt nicht für Besteller, deren Geschäftsbetrieb auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten umfasst bzw. deren Satzung die Weitergabe bzw. Vermittlung von Karten an Mitglieder oder andere Personengruppen vorsieht. Das Anbieten von Eintrittskarten auf dem Gelände von Fuggerschloss ist nicht statthaft.

4.2.0 Bearbeitungskosten
Für die Reservierung von Eintrittskarten durch GALAX MUSIC FUGGER DE ARAGON GmbH werden keine Bearbeitungskosten verlangt.

  1. 5.Allgemeines


5.1 Für das Abonnement gelten die nachstehenden Bedingungen, die der Abonnent mit seiner Unterschrift beim Abschluss des Abonnementvertrages anerkennt.

5.2 Personenkreis
Abonnements werden grundsätzlich nur an natürliche Personen vergeben.

5.3 Abonnementpreis
Der Abonnementpreis beinhaltet neben den Kosten für die Bearbeitung und dem Kartenpreis für das Abonnement auch die Aufbewahrung der Garderobe.

5.4 Umtausch und Rücknahme
Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme und Umtausch von Abonnementkarten.

5.5 Änderungen, Verlegungen
Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen bleiben vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Abonnementkarten. GALAX MUSIC FUGGER DE ARAGON GmbH behält sich ein Umsetzungsrecht vor, wenn dies aus organisatorischen oder künstlerischen Gründen erforderlich wird.

5.6 Erneuerung des Abonnements
Das Abonnement wird für jede Spielzeit erneuert. Sofern ein Abonnent eine Ermächtigung zum Einzug des Abonnementbetrages erteilt hat, entfällt die Verpflichtung zur jährlichen Erneuerung. In diesem Fall verlängert sich das Abonnement bis zum Widerruf der Einzugsermächtigung, sofern es nicht von einer der Vertragsparteien bis zum 30. November eines jeden Jahres gekündigt wird. Es gilt das Datum des Poststempels. Sofern der Abonnent keine Einzugsermächtigung erteilt hat, verlängert sich das Abonnement durch fristgerechte Begleichung der zugesandten Rechnung.

5.7 GALAX MUSIC FUGGER DE ARAGON GmbH behält sich die fristlose Kündigung des Abonnements im Falle eines Verstoßes gegen die Abonnementbedingungen durch den Abonnenten vor. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Abonnent wiederholt die Durchführung der Konzertveranstaltungen stört oder in sonstiger Weise beeinträchtigt. Auf Nr. 8 dieser Bestimmungen wird hingewiesen. In diesem Fall hat der Abonnent die Eintrittskarten für die noch ausstehenden Konzerte unverzüglich an GALAX MUSIC FUGGER DE ARAGON GmbH zurückzugeben. Nicht termingemäß erneuerte bzw. bezahlte Abonnements werden anderweitig vergeben.

5.8 Weitergabe von Abonnementkarten
Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf sowie das Angebot von Abonnementkarten sind nicht statthaft.

5.9 Änderung von Name, Anschrift, Bankverbindung
Der Abonnent ist verpflichtet, Änderungen des Namens, seiner Anschrift und seiner Bankverbindung unverzüglich dem Abonnementbüro schriftlich mitzuteilen.

5.1.0 Verlust von Abonnementkarten
Verliert ein Abonnent eine Eintrittskarte, kann ihm gegen Vorlage des Personalausweises und Erhebung einer Gebühr von drei Euro eine Ersatzkarte ausgestellt werden. In diesem Fall verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.

6. HAUSRECHT

Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann weiter verhindert werden, wenn der Besucher gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen hat. Personen, die den Kartenverkauf behindern, stören oder das Publikum belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher können aus der laufenden Veranstaltung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

7. BILD- UND TONAUFNAHMEN

Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art ist grundsätzlich untersagt. GALAX MUSIC FUGGER DE ARAGON GmbH behält sich vor, von Veranstaltungen Ton- und Bildaufzeichnungen bzw. Übertragungen zuzulassen.

8. EINVERSTÄNDNIS

Der Konzertbesucher erklärt mit dem Kauf einer Eintrittskarte oder durch Übernahme eines Abonnements sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9. INKRAFTTRETEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 01. Oktober 2015 in Kraft und ersetzen frühere Fassungen.

Reservierungsvertrag/Reservierungen

Eine RESERVIERUNG ist verbindlich gebucht, wenn ein Termin, eine Saalreservierung vom Gast/Kunde bestellt und vom Vermieter/Hotelier zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart.

Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt:

Gebucht ist gebucht.

Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich welche Stornogründe (Ausnahme: Höhere Gewalt) vorliegen. Schlechtes Wetter, Krankheit und selbst ein Todesfall im engsten Familienkreis rechtfertigen keinen Rücktritt vom Vertrag.

 

Schloss Kirchheim - Zedernsaal

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